Spendenabsetzbarkeit
Per Bescheid des Finanzamtes vom 19. Juni 2009 sind Spenden an ADRA Österreich rückwirkend ab dem 1. Jänner 2009 steuerlich absetzbar.
So funktioniert’s für 2009 und 2010:
- Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Spenden Sie einen beliebigen Betrag an ADRA Österreich – am einfachsten per Bank oder direkt online.
- Heben Sie Ihre Einzahlungsbelege auf! Als Nachweis gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoauszüge etc. (Wichtig: Heben Sie Ihre Zahlungsbelege (oder Kontoauszüge) aus den Jahren 2009 und 2010 jeweils 7 Jahre auf. Diese müssen auf Verlangen des Finanzamtes als Nachweis erbracht werden.)
- Bitte beachten Sie, dass nur jene Person die Spende von der Steuer absetzen kann, die auf dem Spendenbeleg als EinzahlerIn unter Angabe Ihrer Adresse namentlich erwähnt ist.
- Bei Bareinzahlungen in unserem Büro in Wien erhalten Sie von ADRA eine Spendenquittung.
- Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Geben Sie daher Ihren Namen und Ihre Adresse immer gut lesbar an.
- Deklarieren Sie Ihre Spende beim Jahresausgleich! Sie können die Summe ihrer gesamten Jahresspenden bis zu einer Höhe von 10% ihres Vorjahreseinkommens geltend machen, bei Unternehmen 10% des Vorjahresgewinns.
- Je nach Höhe ihres Einkommens erhalten Sie bis zu 50% Ihrer Spende vom Finanzamt rückerstattet.
Ab 2011 ändert sich die Deklarierung der Spenden – ADRA Österreich wird Sie rechtzeitig informieren.


