Spendenabsetzbarkeit

Per Bescheid des Finanzamtes vom 19. Juni 2009 sind Spenden an ADRA Österreich rückwirkend ab dem 1. Jänner 2009 steuerlich absetzbar.

So funktioniert’s für 2009 und 2010:

  1. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Spenden Sie einen beliebigen Betrag an ADRA Österreich – am einfachsten per Bank oder direkt online.
  2. Heben Sie Ihre Einzahlungsbelege auf! Als Nachweis gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoauszüge etc. (Wichtig: Heben Sie Ihre Zahlungsbelege (oder Kontoauszüge) aus den Jahren 2009 und 2010 jeweils 7 Jahre auf. Diese müssen auf Verlangen des Finanzamtes als Nachweis erbracht werden.)
  3. Bitte beachten Sie, dass nur jene Person die Spende von der Steuer absetzen kann, die auf dem Spendenbeleg als EinzahlerIn unter Angabe Ihrer Adresse namentlich erwähnt ist.
  4. Bei Bareinzahlungen in unserem Büro in Wien erhalten Sie von ADRA eine Spendenquittung.
  5. Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Geben Sie daher Ihren Namen und Ihre Adresse immer gut lesbar an.
  6. Deklarieren Sie Ihre Spende beim Jahresausgleich! Sie können die Summe ihrer gesamten Jahresspenden bis zu einer Höhe von 10% ihres Vorjahreseinkommens geltend machen, bei Unternehmen 10% des Vorjahresgewinns.
  7. Je nach Höhe ihres Einkommens erhalten Sie bis zu 50% Ihrer Spende vom Finanzamt rückerstattet.

Ab 2011 ändert sich die Deklarierung der Spenden – ADRA Österreich wird Sie rechtzeitig informieren.

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