Spendenabsetzbarkeit
Absetzbarkeit von Spenden
Vielen herzlichen Dank für deine Spenden, die ADRAs Arbeit erst möglich machen!
Nutze dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit deiner Spenden gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und hole dir Geld vom Finanzamt zurück.
Für die „Spendenabsetzbarkeit NEU“ ist die Nennung eines akademischen Titels laut Finanzministerium nicht notwendig. (Für Rückfragen und weitere Spenden-Kommunikation gebe uns bitte deine E-Mail-Adresse und Telefonnummer bekannt.)
MEIN VORTEIL
Wichtige Information zur steuerlichen Absetzbarkeit meiner Spenden
- Es wird für Sie leichter, Spenden von der Steuer abzusetzen.
- Für die Spenden im Jahr 2018 tritt die automatische Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr in Kraft. Duo kannst diese Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden. Diese Aufgabe müssen wir für dich übernehmen.
- Damit wir deine Spenden absetzen können, benötigen wir für die Meldung an das Finanzamt – neben deinem genauen Vor- und Zunamen und deiner Anschrift – auch dein Geburtsdatum.
- Fülle dazu einfach das oben stehende Formular aus. Den Rest erledigen wir für dich und du bekommst für die gemeldeten Spenden Geld vom Finanzamt zurück.
- Du kannst dich auch jederzeit wieder vom Steuervorteil abmelden.
- Und: Du kannst uns auch jederzeit fragen, wie viel du im aktuellen Jahr bereits gespendet hast, falls du ganz genau Bescheid wissen willst.
KONTAKT
ADRA Österreich
Prager Str. 287
1210 Wien
Tel: +43 1 319 60 43
Fax: 43 1 319 60 43-499
oder senden Sie uns ein E-Mail.
DATENSCHUTZ
Die übermittelten Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Beim Sendevorgang werden alle Daten mittels SSL-Verschlüsselung versendet,
wodurch sie von Unbefugten nicht abgefangen werden können.